Während der Elternzeit selbstständig machen
In der Elternzeit können sich Mütter und Väter in den ersten Lebensjahren ihres Kindes komplett auf die Betreuung fokussieren. Die Elternzeit ist in § 15 BEEG geregelt und ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit finanzieller Unterstützung durch Elterngeld. Wie lange die Elternzeit dauert, ist individuell, bis zu 3 Jahre sind möglich. Du kannst Deine Elternzeit zusätzlich für eine Gründung nutzen und Dich während der Elternzeit selbstständig machen oder selbstständig – d. h. nebenberuflich – arbeiten. Wir zeigen Dir in diesem Artikel, wie das geht, welche rechtlichen Voraussetzungen gelten und erzählen Dir etwas zum Gründungszuschuss.
Selbstständig in der Elternzeit: Die Vorteile
Selbstständig in der Elternzeit: Die Vorteile
Flexibles Arbeiten und eine gute Balance zwischen Familie und Beruf sind zwei wesentliche Aspekte für Eltern. In der Elternzeit kannst Du diese Balance neu finden. Du kannst Dir die Zeit nehmen, Dir über eine Gründung Gedanken zu machen oder selbstständig nebenberuflich arbeiten.
In der Elternzeit zu gründen oder selbstständig zu arbeiten hat viele Vorteile:
- Du hast Abstand vom Berufsleben und kannst Dir in Ruhe überlegen, was zu Dir passt.
- Du hast einige Monate oder Jahre Zeit, Dich auf die Gründung inklusive Planung des Businessplans, Marketingplans und Beantragung von Zuschüssen zu konzentrieren.
- Du hast die Option, nach der Elternzeit an Deinen alten Arbeitsplatz zurückzukehren, kannst Dir aber genügend Zeit nehmen, die Selbstständigkeit auszuprobieren. Das gibt Dir Sicherheit.
- Die Flexibilität einer selbständigen Tätigkeit lässt sich gut mit der Betreuung Deines Kindes vereinen.
- Du kannst Dich beruflich neu orientieren, wenn Dein alter Job Dir nicht mehr gefällt oder wenn Du arbeitslos bist.
- Du kannst Deine Selbstständigkeit mit in die Zeit nach der Elternzeit
- Ein neues Kind bedeutet viel Veränderung. Eine neue Lebensphase sorgt oft für einen Kreativitätsschub, den Du für ein neues Business nutzen kannst.
Während der Elternzeit selbstständig machen: Der Gründungszuschuss als staatliche Starthilfe
Ein Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die Du als Gründer zusätzlich zum Arbeitslosengeld erhalten kannst. Wenn Du Dich in der Elternzeit und aus einer Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchtest, kann Dir ein Gründungszuschuss einen entspannten Start ermöglichen. So kannst Du Deine Selbständigkeit in Ruhe aufbauen – in einem Tempo, das sich mit Deinem Familienleben vereinbaren lässt.
Die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
- Du beziehst Arbeitslosengeld I: Du warst vor Deiner Elternzeit angestellt und hast ein Anrecht auf diese Leistung der Arbeitsagentur.
- Du hast noch 150 Tage Restanspruch auf ALG I: Behalte die Frist im Auge, wenn Du vom Gründungszuschuss profitieren möchtest.
- Du hast eine Geschäftsidee: Du hast einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung von offizieller Stelle, die bestätigt, dass Deine Geschäftsidee wirtschaftlich tragfähig ist.
Den Gründungszuschuss erhältst Du für sechs Monate in Höhe Deines aktuellen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro – eine finanzielle HIlfe für z. B. die Sozialversicherung. Danach kannst Du eine Verlängerung für weitere neun Monate beantragen. Das Einkommen, das Du in dieser Zeit als selbständige Person erwirtschaftest, hat keine Auswirkungen auf die Auszahlung des Gründungszuschusses. Allerdings wird Dein Einkommen auf Dein Elterngeld angerechnet. Nähere Informationen findest Du im Artikel weiter unten.
AVGS Gründungscoaching
Um den Gründungszuschuss zu beantragen, wendest Du Dich an Deine Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit. Sprich im Zuge dieses Gesprächs auch das Thema AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) an.
Der AVGS ermöglicht Dir ein kostenloses Gründungscoaching bei einem unserer Coaches. Im Einzelcoaching wirst Du von einem Profi in Sachen Gründung begleitet. Mit seiner Expertise bereitest Du Deine Gründung sorgfältig vor – inklusive Businessplan. Nach dem Coaching erhältst Du bei uns die Tragfähigkeitsbescheinigung für Deine Geschäftsidee über Deinen Gründungsberater. Der Bewilligung des Gründungszuschusses steht anschließend nichts mehr im Wege.
Selbstständig machen in der Elternzeit: Die Schritte zur Gründung
Selbstständig machen in der Elternzeit: Die Schritte zur Gründung
Die Geschäftsidee entwickeln
Eine starke Geschäftsidee ist die Basis Deiner Selbstständigkeit. Wenn Du Dich in Elternzeit selbstständig machen möchtest, sollte Deine Idee nicht nur zukunftsweisend sein, sondern auch zu Deiner Familiensituation passen.
Hast Du schon eine Geschäftsidee im Kopf? Dann sprich unbedingt mit potenziellen Kunden oder Branchenexperten, um Deine Idee auf ihre Realisierbarkeit und den Marktbedarf zu überprüfen. Ein Realitäts-Check zeigt Dir, ob Deine Geschäftsidee langfristig profitabel ist.
Wenn Du noch nach einer passenden Geschäftsidee suchst, kannst Du Dir folgende Fragen stellen:
- Wo geht in meiner Freizeit oder im Beruf mein Herz auf?
- Welche besonderen Fähigkeiten oder Kenntnisse habe ich, die mich von anderen abheben?
- In welchen Bereichen werde ich oft um Rat gebeten?
- Welche alltäglichen Probleme erlebe ich häufig, für die es noch keine Lösung gibt?
- Was könnte ich besser, schneller oder günstiger anbieten als andere Unternehmen?
- Wer wäre bereit, für mein Angebot zu zahlen – und warum?
- Für welche Aktivitäten oder Qualitäten loben mich Freunde und Familie?
Den Businessplan erstellen
Den Businessplan erstellen
Ein Businessplan ist nicht nur wesentlich, um den Gründungszuschuss zu beantragen und Investoren oder Banken zu überzeugen, er ist auch für Dich wertvoll. In einem Businessplan nimmt Deine Geschäftsidee Form an, wird für Dich greifbar und gibt Dir so mehr Klarheit. Wenn Du in Elternzeit selbstständig sein möchtest, fungiert Dein Businessplan als Leitfaden für Deine Gründung. Er hilft Dir, Deine Geschäftsidee zu strukturieren, den Markt sowie Deine Zielgruppe besser zu verstehen und einen Überblick über die laufenden Kosten und Investitionen zu bekommen.
In der Elternzeit ist Deine Zeit oft begrenzt – ein Businessplan gibt Dir die Sicherheit, dass Du Deine Ressourcen richtig einsetzt, Deine Risiken minimierst und Deine Idee im Blick behältst. So kannst Du Dir sicher sein, dass Deine Gründung optimal vorbereitet ist und erfährst, was Deine nächsten Schritte sind.
Hilfreiche Tipps zum Schreiben eines Businessplans findest du hier.
Finanzierung sicherstellen
Finanzierung sicherstellen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Deine Gründung zu finanzieren. Du kannst Dir beispielsweise Unterstützung durch Kredite, Fördermittel, Investoren oder Crowdfunding holen. Allerdings brauchst Du nicht für jedes Unternehmen viel Startkapital. Gründest Du z. B. selbstständig ein Online-Business während der Elternzeit? Dann ist Dein anfänglicher Kapitalbedarf vermutlich nicht sehr hoch. Solltest Du Deine Selbstständigkeit zunächst aus eigenen Rücklagen finanzieren oder Dich nebenberuflich selbstständig machen, musst Du den Finanzierungsaufwand nicht unnötig verkomplizieren. Einer detaillierten Kostenaufstellung solltest Du Dich trotzdem widmen, um realistisch zu kalkulieren und Deine Liquidität zu sichern. Denke auch an Deine Steuern (Umsatzsteuer, Einkommenssteuer) – schließlich ist Dein Umsatz nicht gleich Deinem Gewinn.
Für alle wichtigen finanziellen Fragen kannst Du bei uns ein individuelles Gründungscoaching buchen, das Du mit einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) kostenlos erhältst. Wir beraten Dich gerne, um deine Finanzierung optimal zu planen.
Gewerbe oder Freiberuflichkeit anmelden
Gewerbe oder Freiberuflichkeit anmelden
Dein Business braucht eine Gewerbeanmeldung oder Anmeldung für Deine Freiberuflichkeit.
- Gewerbeanmeldung: Wenn Du im Handel oder Handwerk arbeitest, ist meistens eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Dafür wendest Du Dich an das Gewerbeamt Deiner Stadt oder Gemeinde, das Deine Anmeldung an das Finanzamt weiterleitet. Vom Finanzamt erhältst Du anschließend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen füllst Du aus und sendest ihn an das Finanzamt zurück. Alternativ kannst Du den Fragebogen auch online über das ELSTER-Portal einreichen.
- Freiberuflichkeit: Die Freiberuflichkeit umfasst kreative und/oder beratende Tätigkeiten. Du kannst Deine Freiberuflichkeit direkt beim Finanzamt anmelden, indem Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllst.
Nach der Anmeldung beim Finanzamt erhältst Du Deine Steuernummer. Sobald Du diese hast, kannst Du offiziell mit Deiner Selbstständigkeit beginnen und Rechnungen ausstellen.
Die Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung
Du kannst Dir überlegen, ob Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Das macht dann Sinn, wenn Du während Deiner Elternzeit nicht viel arbeiten, d. h. erwirtschaften wirst – denn gerade mit Kind ist es nicht immer einfach viel Zeit für Deine Selbstständigkeit zu finden. Wenn Du geringe Einnahmen erzielst, greift für Dich die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Diese Vereinfachungsregelung sorgt dafür, dass Du auf Deine Umsätze keine Umsatzsteuer zahlen musst. Sie gilt dann, wenn Du im Vorjahr nicht mehr als 22.000 € und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 € verdienst. Wenn Du die Kleinunternehmerregelung für Dich nutzt, darfst Du auf Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.
Marketingstrategie entwickeln
Marketingstrategie entwickeln
Wenn Du Dich während der Elternzeit selbstständig machen möchtest, solltest Du genug Zeit für die Ausarbeitung einer Marketingstrategie investieren. Eine gut durchdachte Marketingstrategie ist entscheidend, denn sie sorgt dafür, dass Du Deine Idee optimal vermarktest und die richtigen Zielgruppen erreichst. Eine Marketingstrategie sollte sowohl zu Deinem Zeitplan als auch zu Deinem Budget passen.
Es müssen nicht immer teure Werbeaktionen sein. Dich online zu vermarkten, z. B. auf Social Media, einem Blog oder einer eigenen Website kann Dir helfen, Dein Angebot kostengünstig und effektiv bekannt zu machen. Wichtig ist, dass Du Dich gezielt auf Deine Wunsch-Zielgruppe konzentrierst und kreative Wege findest, sie zu erreichen.
Tipps für die Gründung wähend der Elternzeit
Tipps für die Gründung wähend der Elternzeit
Netzwerk aufbauen bzw. ausbauen: Nutze die Zeit während der Elternzeit, um Dein berufliches Netzwerk auszubauen. Kontakte zu anderen Unternehmern, potenziellen Kunden oder Partnern können Dir nicht nur bei der Gründung helfen, sondern auch langfristig wertvoll sein. Ein starkes Netzwerk ist Gold wert.
Videos und Webinare: Nutze online Videos und Webinare, um Dich weiterzubilden und etwas über Gründung im Allgemeinen und Dein eigenes Business zu lernen.
Zeitmanagement: In der Elternzeit selbständig machen erfordert ein gutes Zeitmanagement. Plane Deine Arbeitszeiten effizient, damit Du Familie und Arbeit optimal ausbalancierst. Regelmäßige Arbeitszeiten helfen Dir dabei, eine Routine zu finden.
Unterstützung durch Gründungscoaching (AVGS): Nutze die Möglichkeit eines Gründungscoachings mit einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Ein Coach hilft Dir nicht nur bei der Erstellung eines Businessplans, sondern gibt Dir auch wertvolle Tipps und begleitet Dich durch den gesamten Gründungsprozess. So kannst Du Unsicherheiten aus dem Weg räumen und Dich optimal vorbereiten.
Rechnungen nach der Elternzeit stellen: Dein Einkommen wird auf das Elterngeld angerechnet. Es kann deshalb sinnvoll sein, in Absprache mit Deinen Auftraggebern Rechnungen erst nach der Elternzeit zu stellen. So kannst Du Deine finanzielle Situation optimal steuern und gleichzeitig die Vorteile der Elternzeit genießen.
In der Elternzeit selbstständig arbeiten - Woran Du denken musst
In der Elternzeit selbstständig arbeiten - Woran Du denken musst
Du möchtest schon während der Elternzeit selbstständig arbeiten? Nach dem Elternzeitgesetz (§ 15 BEEG) hast Du die Möglichkeit, bis zu 30 Stunden die Woche zu arbeiten, ohne Deine Ansprüche zu verlieren. Du kannst z. B. nicht nur in Teilzeit bei Deinem aktuellen Arbeitgeber arbeiten, sondern mit Zustimmung Deines Arbeitgebers auch bei einem anderen Unternehmen.
Genauso darfst Du während der Elternzeit eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, solange sie nicht mehr als 30 Stunden pro Woche einnimmt. Das Elternzeitgesetz stellt sicher, dass Du die Elternzeit hauptsächlich für die Kinderbetreuung nutzt und das Elterngeld nicht beeinträchtigt wird.
Den Arbeitgeber über die Selbstständigkeit in Kenntnis setzen
Den Arbeitgeber über die Selbstständigkeit in Kenntnis setzen
Wenn Du während der Elternzeit eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen willst, brauchst Du die Zustimmung Deines aktuellen Arbeitgebers. Es reicht, wenn Du einen Antrag stellst, in dem Du die Art der Tätigkeit und den Arbeitsaufwand pro Woche beschreibst. Dein Arbeitgeber hat vier Wochen Zeit, Dir schriftlich zu antworten. Wenn er sich nicht meldet, gilt das als stillschweigende Zustimmung. Wir empfehlen Dir, vorher alle Details mit Deinem Arbeitgeber zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass keine Konflikte mit Deinem Arbeitsvertrag entstehen. Sobald Du die Zustimmung erhalten hast, direkt oder stillschweigend, kannst Du offiziell mit Deiner Selbstständigkeit beginnen.
Selbstständigkeit und Krankenversicherung
Selbstständigkeit und Krankenversicherung
Wie bist Du eigentlich während der Selbstständigkeit krankenversichert? Wenn Du in der Elternzeit selbstständig arbeitest, solltest Du Deine Krankenkasse frühzeitig über Deine selbständige Tätigkeit informieren. Du erklärst ihr in einer Mitteilung die voraussichtlichen Einkünfte, auf deren Grundlage und auf den geltenden Beitragssätzen die Krankenkasse wiederum Deinen Beitrag berechnet. Deine Krankenkasse prüft, ob eine Anpassung Deiner Beiträge erforderlich ist.
Anrechnung von selbstständigem Einkommen auf das Elterngeld
Anrechnung von selbstständigem Einkommen auf das Elterngeld
Wenn Du während der Elternzeit gründest, wird Dein Einkommen aus selbständiger Arbeit auf das Elterngeld angerechnet – dabei zählt Dein Gewinn und nicht der Umsatz. Mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie kannst Du berechnen, wie sich Deine Selbstständigkeit in der Elternzeit auf das Elterngeld auswirkt. Elterngeld muss schriftlich beantragt werden und wird rückwirkend für die letzten drei Monate vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingegangen ist. Es wird für 12-14 Monate ausgezahlt. Im Antrag gibst Du an, für welche Monate Du Elterngeld oder ElterngeldPlus beantragst. Mit ElterngeldPlus erhältst Du die Hälfte des Basiselterngeldes, aber bis zu 28 Monaten. Auch hier wird Dein Hinzuverdienst angerechnet, jedoch mit geringeren Abzügen.
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Darf ich während der Elternzeit selbstständig arbeiten?
Ja, Du darfst während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden selbstständig arbeiten. Dein Arbeitgeber muss allerdings zustimmen.
Welche finanziellen Hilfen gibt es, wenn ich während der Elternzeit gründe?
Wenn Du arbeitssuchend bist, kannst Du einen Gründungszuschuss beantragen. Er wird Dir für 6 Monate zusätzlich zum Arbeitslosengeld gezahlt und kann unter Umständen um 9 Monate verlängert werden.
Wie sieht es bei einer Selbstständigkeit mit Elterngeld aus?
Dein Einkommen wird auf das Elterngeld oder ElterngeldPlus angerechnet.
Wie viel Wochenstunden darf ich selbstständig in der Elternzeit arbeiten?
Du darfst bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Wir beraten Dich gerne!
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