Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist das offizielle Gutachten einer fachkundigen Stelle über die wirtschaftliche Lebensfähigkeit Deines Businessplans. Sie ist die zwingende Voraussetzung, um den Gründungszuschuss (Agentur für Arbeit) oder das Einstiegsgeld (Jobcenter) zu erhalten.
Die 4 wichtigsten Fakten zum Nachweis:
💡 Was es ist: Eine fachliche Bestätigung, dass Deine Selbstständigkeit langfristig Deinen Lebensunterhalt decken kann.
🏢 Wer sie ausstellt: Fachkundige Stellen wie Steuerberater, Unternehmensberater, IHK, HWK oder spezielle Gründerzentren.
📌 Dein Weg zum Nachweis: Du reichst Businessplan, Finanzplan und Lebenslauf bei der Prüfstelle ein. Nach erfolgreicher Prüfung erhältst Du das Formular zur Vorlage beim Amt.
✔ Kostenlose Option: Viele Gründer nutzen den von der Behörde geförderten Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS). Damit ist die Prüfung und Erstellung der Bescheinigung für Dich oft zu 100 % kostenfrei.
Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist ein schriftliches Gutachten einer fachkundigen Stelle, die die wirtschaftliche Tragfähigkeit einer geplanten Selbstständigkeit bewertet. Sie prüft, ob Dein Geschäftskonzept realistisch ist und ob Du davon dauerhaft leben kannst.
Du benötigst sie für zwei Förderungen:
den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit (§ 93 SGB III)
das Einstiegsgeld vom Jobcenter (§ 16b SGB II).
Beide Maßnahmen sind Ermessensleistungen. Das bedeutet, dass mit einer positiven Tragfähigkeitsbescheinigung nicht automatisch ein Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld besteht. Dein zuständiger Sachbearbeiter beim Amt entscheidet im Einzelfall.
Auch bei anderen Gelegenheiten kann eine Tragfähigkeitsbescheinigung erforderlich sein. Zum Beispiel bei einer Kreditvergabe für ein Unternehmen oder um potenzielle Investoren und Geschäftspartner zu überzeugen.
Wie sieht eine Tragfähigkeitsbescheinigung aus?
Die Tragfähigkeitsbescheinigung für den Gründungszuschuss besteht aus einem Formblatt der Agentur für Arbeit. Das trägt den offiziellen Titel „Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“. Du erhältst es mit dem Antragsformular für den Gründungszuschuss. Dein Berater wird die Tragfähigkeit auf diesem Formular bescheinigen, wenn Du die entsprechenden Nachweise erbracht hast.
Beantragst Du Einstiegsgeld, weil Du Dich hauptberuflich selbstständig machen möchtest, genügt in der Regel eine zusammenfassende Beurteilung zur Tragfähigkeit der Existenzgründung durch die fachkundige Stelle.
Wer stellt eine Tragfähigkeitsbescheinigung aus?
Um Dir die Tragfähigkeit Deiner Existenzgründung bestätigen zu lassen, kannst Du Dich an diese fachkundigen Stellen wenden:
Industrie- und Handelskammer (IHK): für die meisten gewerblichen Gründungen
Handwerkskammer (HWK): bei Eintragung in die Handwerksrolle
Steuerberater & Wirtschaftsprüfer: häufig genutzt, wenn bereits mit den Finanzzahlen vertraut
Banken und Kreditinstitute
Fachverbände und berufsständische Organisationen: z. B. bei freien Berufen
Zugelassene Unternehmens- und Gründungsberater: z. B. im Rahmen eines AVGS-Gründungscoachings
Auch bei uns erhältst Du eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Dazu beraten wir vom AVGS COACHING TEAM Dich kostenlos.
Um ein Gründungsvorhaben einschätzen zu können, benötigt die fachkundige Stelle folgende Unterlagen:
Einen aktuellen Lebenslauf
Den Businessplan mit:
Plausibilität des Geschäftsmodells und der Zielgruppe
Realistische Umsatz- und Kostenplanung
Kapitalbedarf und Finanzierung
Wettbewerbsanalyse und -bewertung
Persönliche und fachliche Eignung des Gründers/der Gründerin
Sind diese Voraussetzungen gegeben, steht einer erfolgreichen Prüfung und der Ausstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung nichts mehr im Wege.
Hast Du die persönliche und fachliche Eignung?
Die fachkundige Stelle prüft, ob Du die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen mitbringst, um Deine Gründung erfolgreich zu gestalten. Dabei helfen Nachweise über:
Fach- und Branchenkenntnisse (durch Zeugnisse, Zertifikate oder Referenzen)
Zulassungsvoraussetzungen (z. B. Konzessionen oder ein Eintrag im Handelsregister)
Kaufmännisches und unternehmerisches Know-how (hier hilft ein Existenzgründerseminar oder Gründungscoaching)
Häufige Ablehnungsgründe und Fehler im Businessplan
Die fachkundigen Stellen sind streng. Daher ist es wichtig, den Businessplan ausführlich und gewissenhaft zu erstellen. Er wird häufig abgelehnt bei:
Unrealistischen oder zu optimistischen Umsatzprognosen
Fehlendem oder unvollständigem Finanzplan
Zielgruppe und Markt nicht klar definiert sind
Fachliche oder persönliche Eignung ist nicht ausreichend belegt
Fehlende Alleinstellung gegenüber bestehendem Wettbewerb
Tragfähigkeitsbescheinigung für Gründungszuschuss und Einstiegsgeld: Das solltest Du wissen
Ohne positive Tragfähigkeitsbescheinigung bewilligt weder die Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss noch das Jobcenter das Einstiegsgeld. Zusammen mit Deinem Businessplan muss die Stellungnahme vorliegen, bevor Du Dein Gewerbe anmeldest oder offiziell startest.
Darauf kommt es an:
Die Stellungnahme muss von einer fachkundigen Stelle kommen.
Sie bezieht sich konkret auf Deinen Businessplan, eine allgemeine Einschätzung reicht nicht.
Sie sollte aktuell sein. Manche Vermittlungsfachkräfte akzeptieren keine älteren Stellungnahmen.
Auch mit positiver Stellungnahme bleibt die Förderung eine Ermessensleistung. Die Bescheinigung verbessert lediglich Deine Chancen und ist keine Garantie.
Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld: Was gilt für Dich?
Der Gründungszuschuss richtet sich an Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus gründen. Beziehst Du Bürgergeld, ist das Einstiegsgeld Deine Förderung. Hier entscheidet das Jobcenter, nicht die Agentur für Arbeit. In beiden Fällen benötigst Du dieselbe Grundlage: einen tragfähigen Businessplan und die fachkundige Stellungnahme dazu.
Der einfachste und kostenfreie Weg dahin:
Im AVGS-Gründercoaching bekommst Du Businessplan und fachkundige Stellungnahme, unabhängig davon, ob Du später den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragst. Finanziert wird der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) zu 100 % von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Kostenlose Tragfähigkeitsbescheinigung mit AVGS
Die fachkundige Stelle, die die Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellt, verlangt in der Regel Gebühren. Die Preise variieren je nach Anbieter. IHK und HWK bieten sie für Mitglieder oft kostenfrei an, während ein Steuerberater mehrere Hundert Euro nehmen kann.
Bei uns erhältst Du die Tragfähigkeitsbescheinigung kostenlos, wenn Du bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter registriert bist. So funktioniert es:
Du absolvierst ein kostenfreies Gründungscoaching beim AVGS COACHING TEAM über den AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Den beantragst Du bei Deinem Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter.
In Deinem kostenlosen AVGS Gründungscoaching erstellst Du einen Businessplan mit Deinem persönlichen Experten. Dazu stärkst Du Dein unternehmerisches Know-how und klärst alle offenen Fragen zu Deiner geplanten Selbstständigkeit.
Nach Deinem Einzelcoaching erhältst Du die Tragfähigkeitsbescheinigung on top gratis über Deinen persönlichen Gründungsberater. Das heißt: Du bekommst alles aus einer Hand, ohne Dich dafür an eine weitere Stelle wenden zu müssen.
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