Die Agentur für Arbeit wird Dir das Antragsformular für den Gründungszuschuss nach einem Beratungsgespräch aushändigen, per Post schicken oder elektronisch übermitteln. Achte darauf, dass Du das Formular vor Deinem Gründungstermin erhältst und vor Ablauf des 150-Tage-Restanspruchs auf Arbeitslosengeld (ALG 1).
Fülle das Formular sorgfältig und vollständig aus. Hast Du einen AVGS Gründungscoach an Deiner Seite, nimmt er sich gerne die Zeit, das Formular mit Dir gemeinsam zu bearbeiten.
Punkt 1: Hier trägst Du ein, wann Du Deine hauptberufliche selbständige Tätigkeit beginnen möchtest. Zu diesem Zeitpunkt solltest Du noch 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) 1 haben (5 Monate).
Das angegebene Gründungsdatum sollte dem Datum entsprechen, das Du auch bei der Anmeldung Deiner hauptberuflichen Selbstständigkeit beim Gewerbeamt oder Finanzamt angibst. Beispiel: Meldest Du Deine Freiberuflichkeit oder Dein Gewerbe zum 1. Juli an, sollte der Antrag auf Gründungszuschuss auch zum 1. Juli erfolgen
Bei Punkt 1 gibst Du dann noch die Bezeichnung der Tätigkeit an und wo Du Sie ausführen möchtest. Du hast sie bereits im Nebenerwerb ausgeübt? Auch das solltest Du hier anführen.
Punkt 2: Dieser Abschnitt besteht aus vier Fragen. Diese kannst Du nur mit Ja oder Nein beantworten. Mit Deinen Antworten soll ausgeschlossen werden, dass es sich um eine Scheinselbstständigkeit handelt.
Auf die Fragen: "Ich bin von einem Auftraggeber abhängig“ und „Ich bin in die Organisation eines Auftraggebers eingebunden“ solltest Du also unbedingt mit Nein antworten, wenn Du die Fördermittel erhalten möchtest.
Punkt 3: Hier gibst Du die Wochenstunden an, die Du für Deine selbstständige Tätigkeit einplanst. Damit sie als hauptberufliche Tätigkeit eingestuft werden kann, sollten es mindestens 15 Stunden pro Woche sein. Das ist wichtig für die Bewilligung.
Punkt 4: Übst Du noch andere Beschäftigungen aus? Dann solltest Du diese hier anführen. Die Wochenstunden dieser Tätigkeiten dürfen den Umfang Deiner hauptberuflichen Selbstständigkeit jedoch nicht übersteigen!
Punkt 5: Wenn Dir schon einmal ein Gründungszuschuss ausgezahlt wurde, solltest Du das hier vermerken. Denn es gibt eine Sperrfrist: Für eine erneute Bewilligung müssen seitdem 24 Monate vergangen sein.
Punkt 6: Hier gibst Du Deine Bankverbindung an. Unterschrift nicht vergessen!