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Gründungszuschuss:
So gehst Du vor
Gründungszuschuss: So erhältst Du Unterstützung
Gründungszuschuss

Gründungszuschuss beantragen: Schritt für Schritt erklärt


Raus aus der Arbeitslosigkeit: Der Gründungszuschuss kann den Sprung in die Selbständigkeit und die Existenzgründung enorm erleichtern. Denn mit der staatlichen Förderung kannst Du finanzielle Engpässe in der Startphase Deiner Selbstständigkeit abfedern und Deinen Lebensunterhalt sichern – bis zu 15 Monate lang.

Doch wie es bei Behördenleistungen nun mal so ist: Es wird geprüft, ob Du die notwendigen Voraussetzungen mitbringst. Und bei der Beantragung gilt es einige Hürden zu nehmen. Wie Dir das gelingt und wie Du Dir den Gründungszuschuss mit wenigen Schritten sicherst, erfährst Du hier.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss


Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Du Anspruch auf die Förderung hast:

  • Bewerbungscoaching: Arbeitsmarkt sondieren

    Dir steht Arbeitslosengeld (ALG 1) zu und Du hast noch 150 Tage Restanspruch zum Zeitpunkt der Gründung. 

  • Bewerbungscoaching: Lebenslauf optimieren

    Deine selbständige Tätigkeit soll nicht im Nebenerwerb, sondern im Haupterwerb erfolgen. Das entspricht mindestens 15 Stunden pro Woche.

  • Bewerbungscoaching: Anschreiben formulieren

    Deine Antragsunterlagen sind vollständig und enthalten alle erforderlichen Unterlagen. Dazu gehören ein Businessplan, die Gewerbeanmeldung und Nachweise über Qualifikationen und Kenntnisse.

  • Bewerbungscoaching: Aufs Vorstellungsgespräch vorbereiten

    Du hast eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle für Deine Geschäftsidee.

  • Bewerbungscoaching: Gehalt verhandeln

    In den letzten 24 Monaten wurde Dir kein Gründungszuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. 

Tipps:

  • Die Agentur für Arbeit berechnet jeden Monat mit 30 Tagen (auch bei Monaten mit 28 oder 31 Tagen). Das solltest Du im Blick haben, um Formfehler zu vermeiden.

  • Lasse Dir den letztmöglichen Termin, um mit Gründungszuschuss zu gründen, von der Arbeitsagentur bestätigen, um auf Nummer sicher zu gehen.

  • Menschen mit Behinderung (gemäß Paragraf 19 SGB III) können den Gründungszuschuss auch mit weniger als 150 Tagen Restanspruch beantragen.

Höhe und Bezugsdauer der Förderung


Vom Gründungszuschuss kannst Du bis zu 15 Monate lang profitieren:

  • 6 Monate lang zahlt Dir die Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss in der Höhe Deines Arbeitslosengeldes (ALG 1).

  • In diesen 6 Monaten kommen weitere 300 Euro obendrauf. Dieser Betrag dient der sozialen Absicherung (um z.B. Beiträge für die Krankenversicherung zu zahlen).

  • Du kannst eine Fortsetzung der Förderung für weitere 9 Monate beantragen, wenn Du Deinen Lebensunterhalt noch nicht mit Deiner Selbstständigkeit decken kannst. Dazu solltest Du eine positive Entwicklung nachweisen können (z.B. in Form steigender Umsätze).

  • In der zweiten Phase (nach den ersten 6 Monaten) ist der Betrag in Höhe des ALG 1 Satzes nicht mehr enthalten. Es geht also nur noch um den Zuschuss von 300 Euro.

Muss der Gründungszuschuss zurückgezahlt werden?


Nein! War Dein Antrag auf den Gründungszuschuss erfolgreich, musst Du ihn nicht zurückzahlen. Das bedeutet: Du kannst in Deiner Selbständigkeit unbegrenztes Einkommen erwirtschaften – inklusive Zuschuss.

Gibst Du Deine hauptberufliche Selbstständigkeit auf, weil Du eine Vollzeit-Anstellung aufnimmst, solltest Du die Agentur für Arbeit jedoch unverzüglich informieren. Dann wird die Gründungsfinanzierung in Form des Gründungszuschusses gestoppt.

Ansonsten musst Du den Gründungszuschuss nur zurückzahlen, wenn die Angaben, die zur Bewilligung durch den Sachbearbeiter geführt haben, vorsätzlich unrichtig oder unvollständig waren.

Übrigens: Der Gründungszuschuss ist steuerfrei. Es braucht nur der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit versteuert werden.

    Die Antragsstellung: So gehst Du vor


    1. Beratungsgespräch bei der Arbeitsagentur vereinbaren

    In einem ersten Schritt informierst Du die Arbeitsagentur darüber, dass eine Selbstständigkeit oder Existenzgründung für Dich eine realistische Option ist. Klar: Das ist ja schließlich die Behörde, die den Gründungszuschuss bewilligt.

    Kontaktiere also Deine Vermittlungsfachkraft für ein erstes Gespräch. Vielleicht wirst Du an eine Abteilung verwiesen, die für das Thema Gründung gesondert zuständig ist. Im Zuge dieses Austausches erhältst Du auch das Antragsformular für den Gründungszuschuss.

    Tipp:

    Spreche im Zuge Deines Gesprächs bei der Arbeitsagentur das Thema AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) an.

    Mit einem AVGS erhältst Du ein kostenloses Einzelcoaching mit einem erfahrenen Gründungsprofi. Mit dieser wochenlangen Unterstützung Du kannst Deine Gründung mit einem Experten sorgfältig vorbereiten, damit Du erfolgreich in die Selbstständigkeit startest.

    Und Du verbesserst Deine Chancen auf den Gründungszuschuss. Den AVGS für ein kostenloses AVGS Gründungscoaching beantragst Du bei Deinem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit.

    2. Businessplan erstellen

    Ein Businessplan ist eine Grundvoraussetzung für die Bewilligung des Gründungszuschusses. Doch was versteht man eigentlich darunter? Ein Businessplan bündelt alle wichtigen Informationen zu Deiner geplanten Selbstständigkeit. Die Erstellung des mehrseitigen Dokuments gibt Dir die Möglichkeit, Deine Gründung Schritt für Schritt zu durchdenken. Und natürlich hilft Dir der Businessplan dabei, ggf. Geldgeber und Behörden von Deinem Projekt zu überzeugen.

    Diese Fragen sollte ein Businessplan beantworten:

    • Geschäftsidee: Welches Problem möchtest Du für die Zielgruppe lösen?
    • Produktangebot: Wie gestaltest Du Dein Angebot und Deine Preise?
    • Qualifikation: Welche Fähigkeiten und Erfahrungen bringst Du bzw. Dein Team mit?
    • Marktanalyse: Wie ist das Marktumfeld und wie hebst Du Dich vom Wettbewerb ab?
    • Marketingstrategie: Wie erreichst und gewinnst Du Kunden?
    • Organisation: Was ist die Rechtsform und wie ist Dein Unternehmen strukturiert?
    • Finanzplanung: Mit welchen Einnahmen und Ausgaben rechnest Du über 3 Jahre?
    • Zukunftsaussichten: Was sind die Risiken und Chancen?

    Einen Businessplan zu erstellen ist eine recht komplexe Angelegenheit. Gerade mit dem Zahlenteil tun sich viele Gründer schwer. Wenn der Businessplan unvollständig ist, kann die Tragfähigkeit nicht bescheinigt werden und Dein Antrag wird abgelehnt. Ein Austausch mit einem kompetenten Sparringspartner kann deshalb sehr hilfreich sein.

    Tipp:

    Auch deshalb lohnt sich ein kostenloses Gründungscoaching mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).

    Mit dem Expertenwissen Deines persönlichen Coaches erstellst Du einen strukturierten Businessplan, der Dein Geschäftskonzept und wichtige Detailfragen wie die Rentabilitätsvorschau überzeugend abbildet. Das spart Zeit und Nerven und macht außerdem viel mehr Spaß, als sich alleine den Kopf zu zerbrechen.

    3. Tragfähigkeitsbescheinigung besorgen

    Die Arbeitsagentur möchte gerne wissen, ob Deine Selbstständigkeit realistische Chancen auf Erfolg hat. Deshalb möchte sie von Dir die sogenannte Stellungnahme einer fachkundigen Stelle in Form der Tragfähigkeitsbescheinigung haben. Das ist die Bestätigung durch eine externe Institution, dass Du auf die Selbstständigkeit bzw. Gründung bestens vorbereitet bist: dank der nötigen Kennnisse und Fähigkeiten sowie einer durchdachten Geschäftsidee.

    Zu den fachkundigen Stellen gehören:

    • Industrie- und Handelskammern
    • Handwerkskammern
    • Steuer- und Unternehmensberater
    • Banken und Kreditinstitute
    • Fachverbände
    • Berufsständige Kammern (z.B. Heilberufskammer)
    • Existenzgründungsberatungen

    Viele entscheidende Informationen für die Tragfähigkeitsbescheinigung sind in einem durchdachten Businessplan bereits erhalten. Hast Du diesen erstellt, ist der Weg zur Bescheinigung der Tragfähigkeit relativ einfach: Du reichst Deinen vollständigen Businessplan neben weiteren Nachweisen wie Deinem Lebenslauf bei der fachkundigen Stelle ein.

    Tipps:

    • Wende Dich an eine Stelle, die erfahren mit der Ausstellung von Tragfähigkeitsbescheinigungen ist.

    • In einer kostenlosen AVGS Gründungsberatung bei uns erstellst Du einen vollständigen Businessplan und Du erhältst nach dem Coaching auch Deine Tragfähigkeitsbescheinigung.

    • Für eine Tragfähigkeitsbescheinigung können Gebühren anfallen (bis zu 250 Euro). Über die Zusammenarbeit mit uns bekommst Du sie kostenfrei über Deinen Gründungsberater.

    • Das AVGS Gründungscoaching gilt als Maßnahme zur Vorbereitung der Existenzgründung. Das steigert Dein Know-how als Selbständiger und Unternehmer und erhöht die Chancen auf den Gründungszuschuss.

    4. Antragsformular ausfüllen

    Die Agentur für Arbeit wird Dir das Antragsformular für den Gründungszuschuss nach einem Beratungsgespräch aushändigen, per Post schicken oder elektronisch übermitteln. Achte darauf, dass Du das Formular vor Deinem Gründungstermin erhältst und vor Ablauf des 150-Tage-Restanspruchs auf Arbeitslosengeld (ALG 1).

    Fülle das Formular sorgfältig und vollständig aus. Hast Du einen AVGS Gründungscoach an Deiner Seite, nimmt er sich gerne die Zeit, das Formular mit Dir gemeinsam zu bearbeiten.

    Das Formular erklärt

    Punkt 1: Hier trägst Du ein, wann Du Deine hauptberufliche selbständige Tätigkeit beginnen möchtest. Zu diesem Zeitpunkt solltest Du noch 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) 1 haben (5 Monate).

    Das angegebene Gründungsdatum sollte dem Datum entsprechen, das Du auch bei der Anmeldung Deiner hauptberuflichen Selbstständigkeit beim Gewerbeamt oder Finanzamt angibst. Beispiel: Meldest Du Deine Freiberuflichkeit oder Dein Gewerbe zum 1. Juli an, sollte der Antrag auf Gründungszuschuss auch zum 1. Juli erfolgen    

    Bei Punkt 1 gibst Du dann noch die Bezeichnung der Tätigkeit an und wo Du Sie ausführen möchtest. Du hast sie bereits im Nebenerwerb ausgeübt? Auch das solltest Du hier anführen. 

    Punkt 2: Dieser Abschnitt besteht aus vier Fragen. Diese kannst Du nur mit Ja oder Nein beantworten. Mit Deinen Antworten soll ausgeschlossen werden, dass es sich um eine Scheinselbstständigkeit handelt.  

    Auf die Fragen: "Ich bin von einem Auftraggeber abhängig“ und „Ich bin in die Organisation eines Auftraggebers eingebunden“ solltest Du also unbedingt mit Nein antworten, wenn Du die Fördermittel erhalten möchtest. 

    Punkt 3: Hier gibst Du die Wochenstunden an, die Du für Deine selbstständige Tätigkeit einplanst. Damit sie als hauptberufliche Tätigkeit eingestuft werden kann, sollten es mindestens 15 Stunden pro Woche sein. Das ist wichtig für die Bewilligung.

    Punkt 4: Übst Du noch andere Beschäftigungen aus? Dann solltest Du diese hier anführen. Die Wochenstunden dieser Tätigkeiten dürfen den Umfang Deiner hauptberuflichen Selbstständigkeit jedoch nicht übersteigen! 

    Punkt 5: Wenn Dir schon einmal ein Gründungszuschuss ausgezahlt wurde, solltest Du das hier vermerken. Denn es gibt eine Sperrfrist: Für eine erneute Bewilligung müssen seitdem 24 Monate vergangen sein. 

    Punkt 6: Hier gibst Du Deine Bankverbindung an. Unterschrift nicht vergessen!

    5. Selbstständigkeit beim Finanzamt oder Gewerbeamt anmelden

    Bei der Anmeldung der Selbstständigkeit beim Finanzamt oder Gewerbeamt gilt: Nichts überstürzen! Tausche Dich zunächst mit der Arbeitsagentur aus und lasse Dir das Antragsformular für den Gründungszuschuss aushändigen.

    Erst danach solltest Du Deine hauptberufliche Selbständigkeit anmelden. Mit dieser Reihenfolge bist Du auf der sicheren Seite. Denn sonst kann Dir die Bewilligung des Zuschusses verwehrt werden.

    Die Unterscheidung zwischen einer Freiberuflichkeit und einem Gewerbe ist nicht immer einfach. Kläre diese Frage im Zweifelsfall mit dem Finanzamt oder über eine Beratungsstelle.

    Freiberufler


    Freiberufler wenden sich für die Anmeldung ihrer Selbstständigkeit an das Finanzamt. Du meldest Dich immer bei dem Finanzamt an, das für Deinen Wohnort zuständig ist.

    Mit der Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung ist die Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit erfolgt. Das geht über das Online-Portal ELSTER. Eine weitere Mitteilung an das Finanzamt ist nicht notwendig.


    Zu den freien Berufen zählt gemäß §18 des Einkommenssteuergesetz eine „wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“. Typische Freiberufler sind zum Beispiel: Journalisten, Wissenschaftler, Heilpraktiker, Psychotherapeuten, Dolmetscher, Designer oder Künstler.

    Gewerbetreibende


    Gewerbetreibende wenden sich für ihre Gewerbeanmeldung an das Gewerbeamt. Zuständig ist das Amt der Stadt, der Gemeinde oder des Bezirks, wo das Gewerbe angemeldet werden soll. Wurde das Gewerbe bereits im Nebenerwerb ausgeführt, muss beim Gewerbeamt eine Ummeldung zum Hauptgewerbe erfolgen.

    In einem nächsten Schritt muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt eingereicht werden. Das kann über das Online-Portal ELSTER des Finanzamtes erfolgen.


    Typische Berufe von Gewerbetreibenden sind z.B.: Apotheker, Buchhalter, Finanzberater, Datenschutzbeauftragte oder Personalberater. Also Tätigkeiten, die nicht wissenschaftlich, künstlerisch, unterrichtend oder erzieherisch sind.

    6. Antrag auf Gründungszuschuss einreichen

    Sobald Du alle erforderlichen Unterlagen und das ausgefüllte Formular vorliegen hast, reichst Du den Antrag auf Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur ein (das geht mittlerweile auch online). Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten alle erforderlichen Dokumente und Informationen enthalten sein. Dazu gehören:

    • Das Antragsformular
    • Der Business- und Finanzplan
    • Die Tragfähigkeitsbescheinigung
    • Nachweis der Anmeldung beim Finanzamt bzw. Gewerbeamt
    • Belege für die fachliche Qualifikation (Zeugnisse, Zertifikate, Referenzen)
    • Optional: Nachweise, dass Du Dich gezielt auf die Gründung vorbereitet hast (z.B. mit Gründerseminaren oder dem kostenlosen AVGS Gründungscoaching)

    Die Arbeitsagentur wird Deinen Antrag nun prüfen. Das kann einige Wochen dauern. Dabei werden Faktoren wie Deine persönliche Eignung oder die Tragfähigkeit Deines Geschäftskonzepts berücksichtigt.

    Die Entscheidung wird Dir schriftlich mitgeteilt oder über Dein Online-Profil bei der Arbeitsagentur, wenn Du einer Online-Zustellung zugestimmt hast. Wenn Dein Antrag bewilligt wird, erhältst Du Informationen über die Höhe und Dauer des Gründungszuschusses.

    Deine Startfinanzierung in Form des Gründungszuschusses wird Dir monatlich auf Dein Konto überwiesen. Der Zuschuss kann Dir auch rückwirkend zum Startdatum Deiner Selbstständigkeit ausgezahlt werden.

    Gründungszuschuss beantragen: Das Fazit


    Waren diese Tipps zur Beantragung des Gründungszuschusses hilfreich für Dich? Zwei Dinge können Dir auf dem Weg zu den Fördermitteln der Bundesagentur richtig weiterhelfen:

    • Bewerbungscoaching: Arbeitsmarkt sondieren

      Du bist motiviert, Deinen Traum von der Selbstständigkeit oder Gründung zu verwirklichen. Zeigst Du Engagement, Überzeugung und Eigeninitiative kann das auch im Zuge der Antragsstellung bei der Agentur für Arbeit gewürdigt werden. Schließlich ist der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung.

    • Bewerbungscoaching: Lebenslauf optimieren

      Einen persönlichen Experten an der Seite zu haben, macht das Leben leichter. Mit einem AVGS Gründungscoaching erhältst Du diese Begleitung kostenlos. Dein Einzelcoach macht Dich bereit für die Selbstständigkeit und Deine individuellen Herausforderungen. Und er unterstützt Dich bei der Erstellung des Businessplans und bei der Beantragung des Gründungszuschusses.

    Du interessierst Dich für eine kostenlose Gründungsunterstützung mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Arbeitsagentur? Dazu beraten wir Dich gerne.

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