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Einstiegsgeld beantragen

Einstiegsgeld beantragen:
So fördert Dich das Jobcenter bei der Gründung

Einstiegsgeld beantragen: So fördert Dich das Jobcenter

Beim Jobcenter gibt es keinen Gründungszuschuss. Wer aus dem Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026: Bürgergeld) gründet, kann stattdessen Einstiegsgeld beantragen und bis zu 24 Monate lang einen monatlichen Zuschuss bekommen. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Antrag muss gestellt sein, bevor Deine Selbstständigkeit beginnt.

Gut zu wissen

  • Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung des Jobcenters Grundsicherungsgeld. Bis Juni 2026 hieß sie Bürgergeld.

  • Der Regelbedarf des Grundsicherungsgelds für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 € im Monat.

  • Das Einstiegsgeld ist in § 16b SGB II geregelt.

Was ist Einstiegsgeld?


Einstiegsgeld ist ein Zuschuss des Jobcenters nach § 16b SGB II. Das Jobcenter zahlt ihn an Menschen, die Grundsicherungsgeld beziehen und eine Arbeit aufnehmen oder sich selbstständig machen. Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Ob und in welcher Höhe es gezahlt wird, entscheidet das Jobcenter im Einzelfall.

Das Einstiegsgeld erleichtert Dir den Schritt aus dem Leistungsbezug. In den ersten Monaten einer Gründung sind die Einnahmen oft noch niedrig, und genau diese Zeit überbrückt der Zuschuss. Er kommt auch dann infrage, wenn Du durch die Gründung kein Grundsicherungsgeld mehr benötigst (§ 16b Abs. 1 Satz 2 SGB II).

Das Gesetz nennt zwei Wege in einem Satz: die Anstellung und die Selbstständigkeit. Dieser Ratgeber behandelt die Gründung. Die Tabelle zeigt, worin sich die beiden Wege unterscheiden.

AnstellungSelbstständigkeit
Art der Tätigkeit
Anstellung: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Selbstständigkeit: hauptberufliche selbstständige Tätigkeit

Mindestumfang
Anstellung: 15 Stunden pro Woche

Selbstständigkeit: 15 Stunden pro Woche

Wichtigster Nachweis
Anstellung: Arbeitsvertrag

Selbstständigkeit: Businessplan und Nachweis der Tragfähigkeit

Quelle: § 16b SGB II; Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 16b SGB II, Stand 3. September 2026

Ob Deine Gründung zum Einstiegsgeld passt, hängt an wenigen klaren Bedingungen.

Wer kann Einstiegsgeld für eine Gründung beantragen?


Einstiegsgeld für eine Gründung können Menschen beantragen, die Grundsicherungsgeld beziehen und sich hauptberuflich selbstständig machen. Das Jobcenter fördert die Gründung nur, wenn sie wirtschaftlich tragfähig ist. Außerdem muss zu erwarten sein, dass die Hilfebedürftigkeit dadurch in einem angemessenen Zeitraum dauerhaft endet oder sinkt (§ 16c Abs. 3 SGB II).

Die Voraussetzungen im Einzelnen:

  • Du beziehst Grundsicherungsgeld und bist erwerbsfähig (§ 16b Abs. 1 SGB II).
  • Deine Selbstständigkeit ist hauptberuflich. Sie umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche und wird Deine wichtigste Einnahmequelle. Diese Grenze steht nicht im Gesetz, sondern in den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
  • Du bist bislang nicht hauptberuflich selbstständig (Bundesagentur für Arbeit).
  • Deine Gründung ist wirtschaftlich tragfähig (§ 16c Abs. 3 Satz 1 SGB II).
  • Das Einstiegsgeld ist für Deinen Weg in den Arbeitsmarkt essenziell (§ 16b Abs. 1 SGB II).
  • Du bringst die persönliche Eignung für Dein Vorhaben mit (Bundesagentur für Arbeit).

Auch wenn Du alle Punkte erfüllst, entscheidet das Jobcenter im Einzelfall. Das Gesetz sagt „kann“, nicht „muss“. Umso mehr zählen Unterlagen, die Deine Gründung nachvollziehbar machen.

Wie beantrage ich Einstiegsgeld beim Jobcenter?


Einstiegsgeld beantragst Du beim Jobcenter, bevor Du mit der selbstständigen Tätigkeit beginnst (Fachliche Weisungen zu § 16b SGB II). Zuerst sprichst Du mit Deiner Integrationsfachkraft über Dein Vorhaben. Danach reichst Du den Antrag und Deine Gründungsunterlagen ein. Das Jobcenter prüft, ob die Gründung tragfähig ist, und entscheidet mit einem schriftlichen Bescheid.

So läuft der Antrag Schritt für Schritt ab:

  1. Termin vereinbaren. Sprich Deine Integrationsfachkraft früh auf Deine Gründungsidee an.
  2. Beratung nutzen. Im Gespräch klärt Ihr, ob Dein Vorhaben zu den Förderbedingungen passt und welche Nachweise das Jobcenter benötigt.
  3. Unterlagen zusammenstellen. Dazu gehören Businessplan, Finanzplanung und Lebenslauf.
  4. Antrag stellen. Das geht online oder schriftlich beim Jobcenter.
  5. Bescheid abwarten. Das Jobcenter teilt Dir schriftlich mit, ob, wie lange und in welcher Höhe es Einstiegsgeld zahlt.

Mit dem Antrag allein ist es nicht getan. Entscheidend ist, was Du beilegst.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?


Für den Antrag auf Einstiegsgeld für eine Gründung verlangt das Jobcenter in der Regel einen Lebenslauf, einen Businessplan, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, einen Liquiditätsplan und eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für drei Jahre. Je nach Vorhaben kommen Nachweise über Deine Fachkenntnisse und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle dazu.

Checkliste für Deinen Antrag:

  • Lebenslauf: zeigt, welche Erfahrung Du für Dein Vorhaben mitbringst.
  • Businessplan: beschreibt Deine Idee, Deine Kunden, den Markt und den Wettbewerb.
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan: zeigt, was die Gründung kostet und wie Du sie bezahlst.
  • Liquiditätsplan: stellt monatlich gegenüber, ob Deine Einnahmen ausreichen, um alle laufenden Kosten pünktlich zu decken und Zahlungsengpässe zu vermeiden.
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für drei Jahre: rechnet vor, ab wann Dich die Selbstständigkeit trägt.
  • Nachweise über Fachkenntnisse: wenn Dein Vorhaben eine Qualifikation voraussetzt.
  • Stellungnahme einer fachkundigen Stelle: wenn das Jobcenter sie verlangt.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Einstiegsgeld für Selbstständigkeit; Fachliche Weisungen zu § 16b SGB II, Stand 3. September 2026

Wie ein Businessplan für das Jobcenter aufgebaut ist, erklärt unser Ratgeber Hilfe beim Businessplan.

Vorlage: formloser Antrag auf Einstiegsgeld

Viele Jobcenter bieten mittlerweile die Möglichkeit an, den Antrag digital über Online-Portale (z. B. Jobcenter digital) einzureichen. Alternativ stellt Dein Jobcenter eigene Papierformulare bereit.

Willst Du Deinen Antrag vorab schriftlich stellen, reicht ein formloses Schreiben. Das Datum darauf belegt, dass Du vor dem Start beantragt hast.

Formloser Antrag auf Einstiegsgeld

[Vorname Nachname]
[Straße, Hausnummer, PLZ Ort]
Nummer der Bedarfsgemeinschaft: [BG-Nummer]

An das Jobcenter [Ort]

[Ort, Datum]

Antrag auf Einstiegsgeld nach § 16b SGB II

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Einstiegsgeld nach § 16b SGB II. Ich plane, mich ab voraussichtlich [Datum] hauptberuflich selbstständig zu machen als [Tätigkeit]. Die Tätigkeit habe ich noch nicht aufgenommen.

Beigefügt sind: [Lebenslauf, Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Liquiditätsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau].

Bitte teilen Sie mir mit, falls Sie weitere Unterlagen benötigen.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Wer prüft, ob meine Gründung tragfähig ist?


Ob eine Gründung tragfähig ist, beurteilt das Jobcenter. Dafür soll es nach § 16c Abs. 3 Satz 2 SGB II die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen. Beim Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit gilt eine andere Rechtsgrundlage, nämlich § 93 Abs. 2 Satz 2 SGB III.

Die Stellungnahme der fachkundigen Stelle wird auch Tragfähigkeitsbescheinigung genannt. Die Stelle prüft Deinen Businessplan und Deine Finanzplanung. Sie schätzt ein, ob Dein Gründungsvorhaben Dich auf Dauer finanziell trägt.

Als fachkundige Stellen nennen die Fachlichen Weisungen unter anderem Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute und Gründerinitiativen. Für Dich als Gründer muss das Verfahren kostenfrei sein. Auch das legen die Weisungen fest.

AVGS Coaching Team bietet Dir eine fachkundige Stelle und hilft Dir, die Stellungnahme für das Einstiegsgeld zu erhalten. Im AVGS-Gründungscoaching ist sie für Dich kostenlos.

Wie hoch ist das Einstiegsgeld 2026?


Das Jobcenter legt die Höhe des Einstiegsgeldes im Einzelfall fest. Der Grundbetrag liegt 2026 bei höchstens 281,50 € im Monat. Das sind 50 % des Regelbedarfs von 563 €. Dazu können Ergänzungsbeträge für lange Arbeitslosigkeit und für weitere Personen in Deiner Bedarfsgemeinschaft kommen. Insgesamt darf das Einstiegsgeld 563 € im Monat nicht übersteigen.

Das Einstiegsgeld bekommst Du zusätzlich zum Grundsicherungsgeld. Die Tabelle zeigt, aus welchen Bausteinen es sich zusammensetzt.

BausteinRegelBetrag 2026
Grundbetrag
Regel: bis zu 50 % des Regelbedarfs

Betrag 2026: bis 281,50 €

Ergänzung für Arbeitslosigkeit
Regel: 20 % des Regelbedarfs, wenn Du mindestens zwei Jahre arbeitslos warst. Oder sechs Monate, wenn besondere persönliche Hemmnisse vorliegen

Betrag 2026: 112,60 €

Ergänzung für die Bedarfsgemeinschaft
Regel: 10 % des Regelbedarfs für jede weitere leistungsberechtigte Person

Betrag 2026: 56,30 € je Person

Obergrenze
Regel: Regelbedarf

Betrag 2026: 563,00 €

Quelle: § 1 Einstiegsgeld-Verordnung; Fachliche Weisungen zu § 16b SGB II, Stand 3. September 2026; Regelbedarf 2026: Bundesregierung

Für besonders zu fördernde Personengruppen kann das Jobcenter das Einstiegsgeld pauschal festlegen. Dann liegt es bei höchstens 75 % des Regelbedarfs, also 422,25 € im Monat (§ 2 Einstiegsgeld-Verordnung). Ergänzungsbeträge kommen in diesem Fall nicht dazu.

Rechenbeispiele

Die Beispiele zeigen Höchstbeträge. Das Jobcenter kann weniger bewilligen und den Betrag während der Förderung anpassen.

  • Alleinstehend, acht Monate arbeitslos: bis 281,50 € im Monat

  • Alleinstehend, zwei Jahre arbeitslos: 281,50 € + 112,60 € = bis 394,10 € im Monat

  • Alleinerziehend mit einem Kind (leistungsberechtigt), zwei Jahre arbeitslos: 281,50 € + 112,60 € + 56,30 € = bis 450,40 € im Monat

Wie lange wird Einstiegsgeld gezahlt?


Einstiegsgeld wird höchstens 24 Monate gezahlt. Die Zahlung läuft nur, solange die selbstständige Tätigkeit besteht (§ 16b Abs. 2 SGB II). Die Förderung beginnt mit der Aufnahme der Tätigkeit. Wie lange das Jobcenter im Einzelfall bewilligt, steht im Bescheid. Ausgezahlt wird monatlich im Voraus (§ 42 Abs. 1 SGB II).

Stell Dir das Einstiegsgeld wie eine Brücke vor. Sie trägt Dich über die Monate, in denen Deine Einnahmen noch nicht reichen. Je mehr Deine Selbstständigkeit selbst trägt, desto weniger benötigst Du die Brücke.

Die Förderung wird meist in Abschnitten von sechs Monaten gewährt. Vor jeder Verlängerung prüft das Jobcenter anhand Deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EKS) den Erfolg. Läuft das Geschäft gut, wird das Einstiegsgeld im nächsten Abschnitt degressiv angepasst, also schrittweise abgesenkt.

Gibst Du die Selbstständigkeit auf, endet auch das Einstiegsgeld. Das Jobcenter hebt die Bewilligung dann auf.

Woran scheitern Anträge auf Einstiegsgeld?


Ein Antrag auf Einstiegsgeld für eine Gründung kann an drei Bedingungen scheitern: am Zeitpunkt, am Umfang der Tätigkeit und an der Tragfähigkeit. Wer erst nach dem Start beantragt, weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet oder die Tragfähigkeit nicht belegt, bekommt kein Einstiegsgeld. Gegen eine Ablehnung ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich (§ 84 Abs. 1 SGG).

  • Zu spät beantragt. Kläre früh mit Deiner Integrationsfachkraft, bis wann Antrag und Unterlagen vorliegen müssen. Plane erst danach Deinen Starttermin.
  • Zu geringer Umfang. Unter 15 Stunden pro Woche gilt die Selbstständigkeit nicht als hauptberuflich. Plane Deine Arbeitszeit von Anfang an so, dass sie darüber liegt.
  • Tragfähigkeit nicht belegt. Eine Umsatzplanung, die sich nicht nachvollziehen lässt, weckt beim Jobcenter und bei der fachkundigen Stelle Zweifel. Jede Zahl darin benötigt eine Herleitung.

Was tun bei einer Ablehnung?

  • Bescheid genau lesen. Welche Begründung nennt das Jobcenter?
  • Frist notieren. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids beim Jobcenter eingehen (§ 84 Abs. 1 SGG).
  • Unterlagen nachschärfen. Setze dort an, wo die Begründung ansetzt, etwa bei der Umsatzplanung oder beim Nachweis der Tragfähigkeit.

Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss: Was ist der Unterschied?


Einstiegsgeld zahlt das Jobcenter an Menschen, die Grundsicherungsgeld beziehen (§ 16b SGB II). Den Gründungszuschuss zahlt die Agentur für Arbeit an Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 93 SGB III). Beim Jobcenter gibt es keinen Gründungszuschuss. Welche Förderung für Dich infrage kommt, hängt davon ab, welche Leistung Du beziehst.

Die Tabelle stellt beide Förderungen gegenüber.

EinstiegsgeldGründungszuschuss
Zuständig
Einstiegsgeld: Jobcenter

Gründungszuschuss: Agentur für Arbeit

Gesetz
Einstiegsgeld: § 16b SGB II

Gründungszuschuss: §§ 93, 94 SGB III

Für wen
Einstiegsgeld: Menschen im Grundsicherungsgeld

Gründungszuschuss: Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld

Rechtsanspruch
Einstiegsgeld: nein, Ermessensleistung

Gründungszuschuss: nein, Ermessensleistung

Höhe
Einstiegsgeld: im Einzelfall, 2026 höchstens 563 € im Monat

Gründungszuschuss: sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 €, danach bis zu neun Monate 300 €

Dauer
Einstiegsgeld: höchstens 24 Monate

Gründungszuschuss: höchstens 15 Monate

Besondere Voraussetzung
Einstiegsgeld: hauptberuflich, mindestens 15 Stunden pro Woche

Gründungszuschuss: hauptberuflich, mindestens 15 Stunden pro Woche; Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen

Fachkundige Stelle
Einstiegsgeld: § 16c Abs. 3 Satz 2 SGB II

Gründungszuschuss: § 93 Abs. 2 Satz 2 SGB III

Quelle: §§ 16b, 16c SGB II; §§ 93, 94 SGB III; Einstiegsgeld-Verordnung

Wie der Gründungszuschuss funktioniert, erklärt unser Ratgeber Gründungszuschuss beantragen.

Fazit: Der Zeitpunkt entscheidet


Am Anfang steht nicht der Antrag, sondern das Gespräch mit Deiner Integrationsfachkraft. Dort erfährst Du, welche Nachweise Dein Jobcenter sehen will und bis wann. Danach kannst Du das Einstiegsgeld beantragen, und zwar bevor Du startest.

Das Einstiegsgeld ist eine Brücke auf Zeit. Je sorgfältiger Du planst, desto sicherer kommst Du hinüber. Und der Plan, mit dem Du startest, ist Dein eigener.

Mit Begleitung zum tragfähigen Antrag


Businessplan, Finanzplanung, Stellungnahme: Das ist viel auf einmal. Gerade in einer Zeit, in der sich beruflich vieles neu sortiert.

Das Jobcenter kann Dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für ein Gründungscoaching ausstellen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III). Mit dem Gutschein ist das Coaching für Dich kostenlos.

Im AVGS-Gründungscoaching begleitet Dich ein Coach von der Idee bis zum Antrag. Den Businessplan schreibst Du selbst. Der Coach stellt Dir die Fragen, die auch das Jobcenter stellen wird, und so erklärst Du jeden Punkt Deines Plans. Die Stellungnahme der fachkundigen Stelle ist im Coaching enthalten.

AVGS Coaching Team hat bereits mehr als 900 Tragfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt.

Wie können wir Dich unterstützen?


Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Dir.

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Du brauchst Hilfe bei der Beantragung des Einstiegsgeldes? Oder Du hast weitere Fragen? Wir unterstützen Dich am Telefon. Unser Team freut sich auf Dich!

Häufige Fragen

Kann ich Einstiegsgeld nachträglich beantragen?

Nein. Der Antrag muss gestellt sein, bevor Du die Tätigkeit tatsächlich aufnimmst. So verlangen es die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 16b SGB II. Für eine Selbstständigkeit, die schon läuft, gibt es kein Einstiegsgeld mehr.

Wird Einstiegsgeld auf das Grundsicherungsgeld angerechnet?

Nein. Einstiegsgeld zählt nicht als Einkommen (§ 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II). Du bekommst es zusätzlich zum Grundsicherungsgeld.

Wie viel darf ich neben dem Einstiegsgeld verdienen?

Für das Einstiegsgeld selbst gibt es keine Verdienstgrenze. Es kann sogar weiterlaufen, wenn Du dank Deiner Einnahmen kein Grundsicherungsgeld mehr brauchst (§ 16b Abs. 1 Satz 2 SGB II). Dein Gewinn aus der Selbstständigkeit wird aber auf das Grundsicherungsgeld angerechnet. Frei bleiben die ersten 100 € im Monat, vom Einkommen über 100 € bis 520 € zusätzlich 20 %, über 520 € bis 1.000 € 30 % und über 1.000 € bis 1.200 € 10 % (§ 11b Abs. 2 und 3 SGB II). Mit mindestens einem minderjährigen Kind gilt die obere Grenze von 1.500 € statt 1.200 €.

Beispiel: Bei 800 € Gewinn im Monat bleiben 268 € anrechnungsfrei (100 € + 84 € + 84 €). 532 € werden auf das Grundsicherungsgeld angerechnet. Das Einstiegsgeld bekommst Du zusätzlich.

Muss ich Einstiegsgeld zurückzahlen?

Einstiegsgeld ist ein Zuschuss, kein Darlehen. Solange die Förderung läuft wie bewilligt, zahlst Du nichts zurück. Endet Deine Selbstständigkeit, hebt das Jobcenter die Bewilligung auf. Ob dann Beträge zurückzuzahlen sind, richtet sich nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X).

Gibt es Einstiegsgeld auch beim Arbeitslosengeld?

Nein. Einstiegsgeld ist eine Leistung für Menschen im Grundsicherungsgeld. Wer Arbeitslosengeld bezieht und gründen will, kann bei der Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss beantragen.

Kann ich Einstiegsgeld mehrmals bekommen?

Ja, das ist möglich. Eine frühere Förderung schließt eine neue nicht aus, wenn Du eine neue Tätigkeit aufnimmst. Dafür stellst Du einen neuen Antrag (Fachliche Weisungen zu § 16b SGB II).

Gibt es Einstiegsgeld für einen Minijob oder eine Nebentätigkeit?

Nein. Das Jobcenter fördert eine hauptberufliche Selbstständigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche. Bei einer Anstellung muss die Stelle sozialversicherungspflichtig sein und mindestens 15 Wochenstunden umfassen. Ein Minijob erfüllt diese Bedingungen nicht.

Ist Einstiegsgeld steuerfrei?

Ja. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II sind steuerfrei (§ 3 Nr. 2 Buchst. d EStG). Auch das Einstiegsgeld gehört dazu.

Wann ist das Einstiegsgeld auf dem Konto?

Das Jobcenter zahlt das Einstiegsgeld monatlich im Voraus (§ 42 Abs. 1 SGB II). Die Förderung beginnt mit der Aufnahme Deiner Tätigkeit.

Schreibt der Coach meinen Businessplan?

Nein. Im AVGS-Gründungscoaching schreibst Du Deinen Businessplan selbst, der Coach begleitet Dich dabei. Das hat einen praktischen Grund: Beim Jobcenter und bei der fachkundigen Stelle kommen Rückfragen zu Deinem Plan. Wer ihn selbst erarbeitet hat, kann sie beantworten.

Kostet das Gründungscoaching etwas?

Mit einem AVGS vom Jobcenter ist das Gründungscoaching für Dich kostenlos. Die Stellungnahme der fachkundigen Stelle ist im Coaching enthalten. Wie Du den Gutschein bekommst, erklärt der Ratgeber AVGS beim Jobcenter beantragen.