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Wer kann einen AVGS beantragen?

Bevor Dein kostenloses Job- oder Gründungscoaching beginnen kann, brauchst Du zunächst einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).

Der Personenkreis, der einen AVGS bei der Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter beantragen kann, ist breit gefächert. Gehörst du dazu?

In diesen Situationen kannst Du einen AVGS beantragen

  • Du beziehst Arbeitslosengeld I oder II 
  • Du wurdest gekündigt und bist als arbeitsuchend registriert 
  • Du bist selbstständig, kannst aber Deinen Lebensunterhalt nicht decken 
  • Du bist am Ende Deines Studiums oder hast gerade Deine Ausbildung beendet 
  • Du möchtest nach einer Pause wieder in die Arbeitswelt zurückkehren - zum Beispiel nach einer Elternzeit oder Frühverrentung 

Du gehörst zu einer dieser Gruppen? Dann kannst Du Dich an die zuständige Behörde für die Beantragung eines AVGS wenden.

Und das lohnt sich. Denn ein AVGS Coaching gibt Dir ganz neue berufliche Impulse. Behalte nur im Hinterkopf: Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Du bist nicht berechtigt für einen AVGS. Was kannst Du tun?

Wenn Du unsicher bist, ob und wie Du einen AVGS beantragen kannst, melde Dich bei uns. Wir beraten Dich und helfen Dir gerne weiter. 

Übrigens: Wer nicht berechtigt für einen AVGS ist, kann trotzdem von einem Job- oder Gründungscoaching profitieren. Das ist dann zwar nicht kostenlos - aber eine Investition in die eigene Zukunft, die sich im wahrsten Sinne des Wortes auszahlt.