- Du beziehst Arbeitslosengeld I oder II?
- Du bist frisch gekündigt und als arbeitsuchend registriert?
- Du bist selbstständig, kannst aber Deinen Lebensunterhalt nicht decken?
- Du bist am Ende Deines Studiums, oder hast gerade Deine Berufsausbildung beendet?
- Oder Du möchtest nach einer langen Pause wieder in die Arbeitswelt zurückkehren?
Dann sieht es für Dich gut aus - es ist wahrscheinlich, dass Dir Dein Sachbearbeiter einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ausstellt.