Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Förderung für Selbstständige. Damit gleichst Du schwankende Einnahmen in der Startphase aus. Und sicherst so Deinen Lebensunterhalt.
Der Gründungszuschuss ist jedoch eine Ermessensleistung. Das bedeutet: Du hast keinen Rechtsanspruch. Dein Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder bei Deinem Jobcenter muss den Gründungszuschuss bewilligen.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Da alle Voraussetzungen erfüllt sein müssen, sollte Deine Antragstellung gut vorbereitet sein. Eine professionelle Begleitung kann Deine Erfolgschancen erheblich steigern.
Ein Gründungscoaching ist ideal, um Dich auf Deine Selbstständigkeit vorzubereiten. Dort erhältst Du auch tatkräftige Unterstützung in Sachen Fördermöglichkeiten wie dem Gründungszuschuss. Und auch bei der Tragfähigkeitsbescheinigung.
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist Dein Gründungscoaching für Dich kostenlos. Beantragen kannst Du einen AVGS bei der Agentur für Arbeit oder bei Deinem zuständigen Jobcenter.