Wer hat Anspruch auf den staatlichen Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Förderung für Selbstständige. Damit gleichst Du schwankende Einnahmen in der Startphase aus. Und sicherst so Deinen Lebensunterhalt.
Der Gründungszuschuss ist jedoch eine Ermessensleistung. Das bedeutet: Du hast keinen Rechtsanspruch. Dein Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder bei Deinem Jobcenter muss den Gründungszuschuss bewilligen.
Dann kannst Du einen Gründungszuschuss beantragen
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Du erhältst Arbeitslosengeld 1 und hast noch 150 Tage Restanspruch zum Zeitpunkt der Gründung.
- Es ist nicht abzusehen, dass Du in absehbarer Zeit eine abhängige Beschäftigung aufnehmen kannst.
- Deine selbstständige Tätigkeit soll hauptberuflich erfolgen (mindestens 15 Stunden pro Woche).
- Deine Antragsunterlagen sind vollständig. Mit allen Nachweisen über Kenntnisse und Qualifikationen, die Du für Deine Selbstständigkeit brauchst.
- Du hast eine Tragfähigkeitsbescheinigung für Deine Geschäftsidee.
- In den letzten 24 Monaten wurde Dir kein Gründungszuschuss ausgezahlt.
Wie kannst Du Deine Chancen bei der Beantragung verbessern?
Da alle Voraussetzungen erfüllt sein müssen, sollte Deine Antragstellung gut vorbereitet sein. Eine professionelle Begleitung kann Deine Erfolgschancen erheblich steigern.
Ein Gründungscoaching ist ideal, um Dich auf Deine Selbstständigkeit vorzubereiten. Dort erhältst Du auch tatkräftige Unterstützung in Sachen Fördermöglichkeiten wie dem Gründungszuschuss. Und auch bei der Tragfähigkeitsbescheinigung.
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist Dein Gründungscoaching für Dich kostenlos. Beantragen kannst Du einen AVGS bei der Agentur für Arbeit oder bei Deinem zuständigen Jobcenter.